Kinder- und Jugendschutzkonzept

Vorwort und pädagogisches Selbstverständnis

Während der Proben besuchen auch viele Kinder und Jugendliche die Musical-Fabrik. Sie verbringen dort viel Zeit und vertrauen darauf, dass die Probenräume ein sicherer Ort sind, in dem sie sich frei entfalten können. Mit dem folgenden Schutzkonzept möchten wir als verantwortlicher Vereinsvorstand und als Leitungsteam im jeweiligen Projekt unser Anliegen stärken, den Kindern und Jugendlichen besonders auch in Situationen zur Seite zu stehen, in denen ihre körperliche und/oder emotionale Sicherheit gefährdet sein könnte.

Die Musical Fabrik ist ein eingetragener Verein und eine Einrichtung, die sich per Satzung zur Aufgabe gemacht hat, die Erarbeitung von Musical-Projekten ideell und finanziell zu fördern und die grundlegend notwendigen räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, als Hauptprojekt jährlich ein Musical bis zur Bühnenreife zu entwickeln. Menschen aller Altersgruppen und Kinder aller Schulformen sollen für die vielseitigen Aufgabenfelder einer Musicalproduktion begeistert werden. Nicht nur schauspielerische oder musikalische Talente als Darsteller auf der Bühne oder Musiker im Orchester werden gefördert, auch künstlerische, handwerkliche Fähigkeiten zur Bühnenbildgestaltung und -herstellung, Maskenbildner, Schneider, Licht- und Tontechniker sind gefragt. Durch dieses vielfältige Angebot ermöglicht der Verein Musical-Fabrik e.V. den Teilnehmenden die Weiterbildung in den
verschiedenen Bereichen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten dadurch die Möglichkeit, aktiv das kulturelle Leben in Rheda-Wiedenbrück zu gestalten und daran teilzunehmen.

Als Vorstand, Beirat und als Leitungsteam eines Musical- oder sonstigen Projektes der Musical-Fabrik tragen wir Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir unterstützen sie bestmöglich in ihrer kognitiven, sozialen, emotionalen und im Speziellen in ihrer künstlerischen Entwicklung und sehen es als selbstverständlich an, alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität zu fördern und zu schützen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die Atmosphäre in der Musical- Fabrik so gestaltet ist, dass das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu jeder Zeit gewährleistet ist. Wir sehen es als unsere Pflicht, darauf zu achten
und uns dafür einzusetzen.

Unsere pädagogische Arbeit ist geprägt von ethisch-moralischen Werten und der Überzeugung, dass alle Kinder und Jugendlichen einer achtsamen und wertschätzenden Förderung bedürfen. Wir handeln nach den Maximen, dass

  • die Würde des Menschen unbedingt zu achten ist,
  • Freiheit und Individualität zur Entfaltung der Persönlichkeit und der menschlichen und kulturellen Entwicklung notwendig sind,
  • alle Menschen gleichwertig und gleichberechtigt sind,
  • gemeinschaftliches Leben Verantwortung aller bedeutet und
  • Selbstbestimmung und Selbstschutz, deren Vermittlung zu unserem pädagogischen Selbstverständnis gehören, die Voraussetzungen sind, um mit unseren Mitmenschen achtsam und in würdiger und angemessener Weise umzugehen.

In diesem Sinne tragen wir als Verantwortliche im Vorstand, im Beirat, im Leitungsteam in Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen selbst zu einer Förderung in musikalischer, charakterlicher und sozialer Hinsicht bei. Wir fördern die individuelle künstlerische Entfaltung der Kinder und Jugendlichen ebenso wie deren Selbstwahrnehmung und soziale Kompetenz, wodurch sie sowohl lernen, eigene Bedürfnisse zu erkennen und zu kommunizieren, als auch Rücksicht auf andere zu nehmen, Verantwortung zu tragen, Hilfe leisten zu können, ihre Kooperations- und Konfliktlösefähigkeit auszubauen sowie Toleranz und Akzeptanz zu entwickeln.

Ziel des Konzepts: Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt

Dieses Konzept soll einen offenen Umgang mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz und den Austausch darüber für Kinder, Jugendliche, Eltern und Verantwortliche der
Musical-Fabrik ermöglichen. Dabei stützen wir uns auf den im Anhang zu diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins Musical Fabrik e.V. angefügten „Verhaltenskodex“, dessen Beachtung von allen Projektteilnehmenden durch Unterschrift anerkannt wird.

Ziel des Konzeptes ist die Prävention aller Formen von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt. Zusätzlich soll es Handlungsleitfäden zur Intervention bieten. Besonders im Fokus steht die Analyse von Schutz- und Risikofaktoren, welche eine kontinuierliche Aufgabe darstellt.

Zur kindlichen Entwicklung gehört der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zu anderen Menschen. So ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen immer auch Beziehungsarbeit. Dazu gehört ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz, sowohl zwischen Kindern und Erwachsenen als auch zwischen Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und älteren Jugendlichen.

Basis unseres Umgangs mit Kindern und Jugendlichen ist dieses Schutzkonzept, das verpflichtend nach den Vorgaben des Landeskinderschutzgesetztes NRW erstellt wurde. Ebenso sind alle Verantwortlichen der Musical-Fabrik mit den bundeseinheitlichen Gesetzen für die Bereiche Jugendschutz sowie Jugendarbeitsschutz vertraut und in der Lage, sie auf entsprechende Fälle anzuwenden.

Für einen professionellen Umgang mit Gefährdungen der Rechte und des Schutzes
der Kinder und Jugendlichen unterscheidet man zwischen den folgenden:

  • Unbeabsichtigte Grenzverletzungen: Diese entstehen spontan und unüberlegt und verletzen die subjektive Grenze des Kindes (z.B. Anschreien, Abwerten, Beschämen, grobes Berühren).
  • Übergriffe: Diese geschehen nicht aus Versehen, ignorieren Kritik, sind meist Ausdruck einer Haltung (z.B. bewusstes Bloßstellen oder Ängstigen, über ein professionelles Maß hinausgehende körperliche Berührungen, Hinwegsetzen über Signale des Kindes gegen Nähe und Berührungen).
  • Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt: z.B. Körperverletzung, Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (wie sexuelle Nötigung, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung), Erpressung.

Solche Gefährdungen des Kindeswohls entstehen nicht nur durch aktive Taten, sondern auch durch Unterlassungen. So dürfen Verdachtsfälle niemals ignoriert und müssen stets ernst genommen werden. Kinder, Jugendliche, Eltern und die Verantwortlichen der Musical-Fabrik sind aufgefordert, solche anzusprechen und mitzuteilen.

Grundlagen präventiven Handelns

1. Wertschätzender und respektvoller pädagogischer Umgang

Kinder- und Jugendschutz betrifft alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, die in ihrem Arbeitsalltag mit Kindern und/oder Jugendlichen in Kontakt stehen. Wir verpflichten uns dazu, jederzeit die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu achten und ihnen den bestmöglichen Schutz vor allen Formen von Gewalt zu bieten. Es ist uns wichtig, eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und der Grenzachtung zu fördern.

Dazu gehört auch, unsere Arbeit und die dazugehörigen Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen immer wieder aufs Neue zu überprüfen und zu hinterfragen sowie uns untereinander auszutauschen und gegenseitige Rückmeldungen einzuholen.

2. Aufklärung/Thematisierung

Zur Vorbeugung von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt ist es uns ein dringendes Anliegen, Kinder- und Jugendrechte bewusst in unsere pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. Wir machen uns zur Aufgabe, Kindern und Jugendlichen ein Selbstbestimmungsrecht zu vermitteln.

Wir legen nicht nur Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, sondern fördern auch das Verständnis und Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen durch die explizite Vermittlung relevanter Kompetenzen.

Folgende Grundsätze stehen dabei im Mittelpunkt:

  • „Nein!“ heißt „Nein!“ und ist in jeder Situation als solches zu respektieren.
  • Alle Verantwortlichen sind jederzeit ansprechbar.

3. Ausbildung und begleitende Unterstützung der Verantwortlichen

Es ist uns ein Anliegen, dass die Verantwortlichen der Musical-Fabrik untereinander ebenso wie mit den Kindern und Jugendlichen einen vertrauensvollen, offenen und ehrlichen Umgang pflegen, der eine Atmosphäre des Wohlbefindens und Respekts schafft und keinen Raum für Grenzverletzungen bietet.

Von allen Verantwortlichen der Musical-Fabrik, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, liegt ein maximal zwei Jahre altes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) vor.

Die Verantwortlichen der Musical-Fabrik sind bzw. werden zu Maßnahmen der Prävention geschult.

4. Transparente Strukturen und eindeutige Zuständigkeiten

Prävention ist auch eine organisatorische Aufgabe: Die Musical-Fabrik stellt sicher, dass ihre Kulturarbeit und ihre Struktur jegliche Form von Gewalt unmöglich machen.

Dazu dienen klar organisierte Zuständigkeiten und eine transparente Entscheidungsstruktur, denn diese Offenheit fördert den Mut, genau hinzuhören, hinzusehen und Probleme direkt anzusprechen. Die Verantwortungsbereiche in der Musical-Fabrik sind klar definiert und nachvollziehbar gestaltet, sodass klare Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und ein transparentes Beschwerdemanagement möglich ist. Welche Personen anlässlich des jeweils aktuellen Projektes der Musical Fabrik für die Kinder und Jugendlichen in welcher Funktion Verantwortung tragen, wird allen Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gemacht.

5. Gewaltfreie Kommunikation

Wir sind uns als Verantwortliche der Musical-Fabrik darüber bewusst, dass es Auseinandersetzungen zur Meinungsbildung bedarf und dass das Verhältnis von Nähe und Distanz im Alltag stets neu ausgelotet werden muss. Wenn es auf kommunikativer Ebene trotz bester Vorsätze dennoch beabsichtigt oder unbeabsichtigt zu Herabsetzungen oder Verletzungen kommt, gilt es, diese anzuerkennen und durch guten Willen, Bereitschaft zu Gespräch und freiwilliger Selbstkritik, wenn nötig durch Vermittlung anderer auszuräumen.

6. Interventionsplan

Sollte es dennoch zu Situationen kommen, in denen das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet sein könnte, ist es wichtig, dass Handlungsleitfäden bestehen, an denen man sich orientieren kann. Unser Interventionsplan besteht aus folgenden Stufen:

  1. Wahrnehmen: Alle Verantwortlichen der Musical-Fabrik ebenso wie auch Kinder und Jugendliche und deren Eltern sind dazu ermutigt, genau hinzuschauen, wenn ihnen eine Situation oder ein Verhalten auffällig erscheint. Diese ersten Beobachtungen sind wichtig.
  2. Bewerten: In diesem Schritt werden die Situation bzw. das Verhalten eingeschätzt. Sollte Unsicherheit dabei bestehen, kann eine zweite Meinung von einer vertrauensvollen Person eingeholt oder sich auch anonym bei Expertenstellen informiert werden. Auch wenn nach diesen Maßnahmen eine Situation nicht mit Sicherheit eingeordnet werden kann, muss dennoch der nächste Schritt folgen.
  3. Handeln: Nun gilt es, aktiv zu handeln. Als erste Ansprechperson steht stets der Vorstand als auch die Geschäftsführung zur Verfügung. Neben den
  4. vereinsinternen Ansprechpersonen stehen im Bedarfsfall auch externe Beratungsstellen zur Verfügung (siehe Liste im Anhang). Grundsätzlich ist es essenziell, in Verdachtsmomenten ruhig, vernünftig und besonnen zu handeln.

Präventionsmaßnahmen in bestimmten risikobehafteten Situationen

In unserer pädagogischen und künstlerischen Arbeit lassen sich bestimmte Situationen nicht vermeiden, die unter Umständen ein erhöhtes Risiko mit sich bringen können. Generell ist es uns wichtig, die Kinder und Jugendlichen kontinuierlich in dem Wissen um ihre Rechte zu bestärken, sodass sie diese bei Bedarf auch einfordern können. Im Folgenden gehen wir auf einzelne unsere Arbeit häufig betreffenden Situationen näher ein, in denen die aufgeführten Rahmenbedingungen einen schützenden Umgang sicherstellen sollen.

  1. Die Musical Fabrik als Probenstätte
    • Ein Zugang des Hauses besteht grundsätzlich nur über den Haupteingang.
    • Die Räumlichkeiten der Toiletten sind nach den Bereichen Mädchen/Frauen und Jungen/Männer klar getrennt.
    • Sollte den Verantwortlichen der Musical-Fabrik eine hausfremde Person auffallen, wird diese angesprochen.
  2. Proben und Einzelunterricht
    • Die Türen zu den Unterrichtsräumen werden während des Unterrichts nie verschlossen.
    • Jede Unterrichts- und Probenstunde ist klar zeitlich eingegrenzt.
    • Sowohl in der Stimmbildung als auch im Instrumentalunterricht sowie den Musical-Proben wird viel mit dem Körper gearbeitet, wobei Berührungen oft hilfreich, unterstützend und auch im Sinne der Inszenierung notwendig sein können. Dafür wird immer vorher das Einverständnis der Kinder und der Jugendlichen eingeholt.
  3. Betreuung bei Proben und Aufführungen
    • Bei jedem Anlass, bei dem die Kinder und Jugendlichen sich umziehen müssen, stehen geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Privatsphäre zur Verfügung. Die jeweiligen Proben- und Aufführungszeiten sind mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen abgestimmt. Entsprechende Einverständniserklärungen werden rechtzeitig eingeholt. Ausnahmegenehmigungen werden mit Zustimmung der Eltern rechtzeitig bei der Bezirksregierung Detmold in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück eingeholt.
  4. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
    • Zu Beginn eines jeden Musical-Projektes wird eine Einwilligungserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen (Recht am eigenen Bild) und für Nutzungsrechte an Bild-, Video- und Tonaufnahmen von den Personensorgeberechtigten unterschrieben.
    • Die Musical-Fabrik behandelt die gegebenen Einwilligungen zum Recht am eigenen Bild und der Nutzungsrechte an Bild-, Video- und Tonaufnahmen mit gebührender Sorgfalt.
    • Es werden niemals Aufnahmen in Situationen getätigt, in denen Personen in unangemessener Weise dargestellt sein könnten.
    • Aufnahmen werden nicht für private Zwecke erstellt.

Partizipation und Beschwerdemanagement

Jedes Anliegen, egal von wem es vorgebracht wird, wird stets von den Verantwortlichen der Musical-Fabrik angehört und jede Beschwerde wird ernst genommen. Auch wenn eine Person einer Situation ausgesetzt gewesen sein sollte, in der sich diese im Nachhinein unsicher ist, korrekt gehandelt zu haben, ermutigen wir zu einer transparenten Kommunikation. Diese offene Gesprächsbereitschaft, durch die sich die Kinder, Jugendlichen, Eltern und Verantwortlichen der Musical-Fabrik sowohl einbringen als auch Hilfe suchen können, schafft die vertrauens- und respektvolle Atmosphäre, die wir uns für die gesamte Musical-Familie wünschen

Dabei stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Vorstand:
Burkhard Schlüter (Vorsitzender)
Jutta Robra (Stellv. Vorsitzende)
Angèle Reker-Ost (Vorstand)

Geschäftsführer:
Klaus Wulfheide (zugleich Musikalischer Leiter)

Aus dem Leitungsteam (Stand 17.07.2025):
Rob Vriens (Regisseur)
Larissa Millan (Regieassistenz)
Barbara Grohmann-Kraaz (Vocal-Coach)
Denis Sander (Vocal-Coach)
André Schaak (Choreographie)

Beratungsstellen in der Nähe:

Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-537
Mail: Jugendamt@rh-wd.de

Beratungsstelle für Familien, Erziehende und junge Menschen
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V.
Bielefelder Straße 47
33378 Rheda-Wiedenbrück
05242 40820 oder 05242 408214
Mail: kaupmann@caritas-guetersloh.de
www.caritas-guetersloh.de

Beratungszentrum der Diakonie
Familienberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hauptstraße 90
33378 Rheda-Wiedenbrück
05241 9867-4100